1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt, liegen diese Bedingungen allen Angeboten zugrunde, die von der data&vision GmbH (nachfolgend “data&vision” genannt) abgegeben werden. Aufträge von Bestellern, denen diese Bedingungen bekannt sind, gelten als zu diesen Bedingungen erteilt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote von data&vision sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme einer Bestellung, durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Die Außendienstmitarbeiter von data&vision haben keine Abschlussvollmacht. Für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, sofern eine solche erfolgt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung, data&vision behält sich vor, Irrtümer in ihren Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen, wie z. B. Schreib- und Rechenfehler und die aus ihnen abgeleiteten Ergebnisse jederzeit zu berichtigen.
3. Eigentum, Urheberrecht
Angebots- und Schulungsunterlagen, technische Dokumentationen, Zeichnungen, Übersetzungen verbleiben im Eigentum von data&vision, Ferner behält sich data&vision an diesen Unterlagen und Dokumentationen alle Urheber- und Nutzungsrechte sowie alle sonstigen Schutzrechte vor. Abweichungen hierzu sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.
Der Besteller versichert mit Auftragserteilung, dass er im Besitz aller Urheber-und/oderNutzungsrechte(Vervielfältigungs-und Reproduktionsrechte) für das data&vision zur Bearbeitung übergebene Material ist. Werden bei Ausführung des data&vision erteilten Auftrages gleichwohl Rechte Dritter verletzt, stellt der Besteller data&vision von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der anfallenden Rechtsverfolgungskosten frei.
4. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen, begründen jedoch keine Verbindlichkeit. Auch bei ausdrücklich garantierten Lieferterminen entbinden höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder von data&vision nicht verschuldete Lieferverzögerungen der Zubringerfirmen data&vision von jeglicher Haftung. Teillieferungen sind zulässig.
Die angegebenen Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten und Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Angaben. Die Gefahr geht bei der Auslieferung des bestellten Werks auf den Besteller über; der Versand erfolgt auf die Gefahr des Bestellers.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sonderund Änderungswünsche werden nach schriftlicher Auftragsbestätigung zusätzlich nach Aufwand berechnet.
6. Zahlung und Eigentumsvorbehaft
Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Hardware und Systemen je ein Drittel des Preises zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer bei Erhalt der Auftragsbestätigung und bei Versandbereitschaft, der Rest und alle Nebenkosten (Fracht, Verpackung, Versicherung) unmittelbar nach Lieferung und Rechnungsstellung zu zahlen. Rechnungen über sonstige Warenlieferungen (Ersatzteile, Zubehör) sind ohne jeden Abzug fällig. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarung entgegengenommen, wobei Diskont, Wechselsteuer, Einzugs- und sonstige Kosten und Gebühren zu Lasten des Bestellers gehen, data&vision behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen so lange vor, bis sämtliche Forderungen von data&vision aus Geschäften mit dem Besteller restlos beglichen sind. Bei der Verbindung oder Vermischung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teilen mit anderen Gegenständen räumt der Besteller data&vision ein entsprechendes Miteigentum an der dann entsprechenden Sachgesamtheit ein. Soweit der Wert der Vorbehaltsware die Höhe der noch offenen Forderungen von data&vision um mehr als 25 % übersteigt, wird auf Wunsch des Bestellers ein entsprechender Teil der Vorbehaltsware freigegeben. Solange das Eigentumsrecht data&vision zusteht, hat der Besteller nicht das Recht, die Liefergegenstände ohne die Zustimmung von data&vision von ihrem Standort zu entfernen oder durch Verleihen, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder in anderer Weise über sie zu verfügen. Von eventuellen Beeinträchtigungen des Eigentumsrechts von data&vision durch Dritte (z. B. Pfändungen im Wege der Zwangsvollstreckung oder Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts) ist data&vision unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt – vorbehaltlich der Vorschriften des Abzahlungsgesetzes – nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten, die data&vision durch die Geltendmachung und Verteidigung des Eigentumsrechts des Lieferers entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller verpflichtet sich ferner, die Liefergegenstände, solange sie Eigentum von data&vision bleiben, in Höhe des Kaufpreises gegen Feuer-, Wasser- und Sachschäden auf seine Kosten zu versichern. Wird data&vision auf ihr Verlangen der Abschluss einer solchen Versicherung nicht durch Vorlage der Police nachgewiesen, ist data&vision berechtigt, den Liefergegenstand selbst auf Kosten des Bestellers zu versichern. Solange die Liefergegenstände selbst im Eigentum von data&vision bleiben, ist der Besteller verpflichtet, alle erforderlichen Reparaturen und Wartungsarbeiten, soweit er nicht selbst über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, ausschließlich durch data&vision oder von den von data&vision beauftragten Firmen vornehmen zu lassen und ausschließlich die von data&vision zu beziehenden Ersatzteile zu verwenden. Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises nicht wie vereinbart, behält sich data&vision die Geltendmachung von Verzugszinsen vor, die – sofern nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird – in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6 %, berechnet werden.
data&vision ist berechtigt, den gesamten Restkaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen, wenn der Besteller mit zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Zahlungsraten säumig ist, und der säumige Betrag mehr als 10 % des Kaufpreises der gelieferten Sache ausmacht, data&vision ist nach Ablauf eines Monats ab Eintritt des Verzugs berechtigt, die Liefergegenstände zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Besteller für die Benutzung und die eingetretene Wertminderung an data&vision eine pauschale Vergütung zu zahlen, die mindestens dem Abschreibungssatz nach der amtlichen AfA-Tabelle (auf volle Jahre aufgerundet) entspricht. Gegenüber Forderungen von data&vision kann der Besteller nur mit unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, steht ihm nicht zu.
7. Gewährleistung und Haftung
data&vision gewährleistet eine dem Stand der Technik bei Vertragsabschluss entsprechende einwandfreie Beschaffenheit der Liefergegenstände. Die Gewährleistung erlischt, sofern die Liefergegenstände unsachgemäß behandelt oder ohne Zustimmung von data&vision verändert werden, data&vision haftet insbesondere bei Beschädigung oder Verlust übergebener Unterlagen des Bestellers — außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bis zur Höhe des Materialwerts. Der Besteller hat wertvolle Unterlagen auf eigene Kosten gegen Beschädigung oder Verlust zu versichern. Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von den Vorlagen begründen kein Recht zur Reklamation. Der Besteller stellt sicher, dass die Originaldatenträger von bei der Erteilung von Aufträgen data&vision übergebenen elektronischen Datenträgern stets bei ihm verbleiben, Reklamationen können nur sofort, spätestens innerhalb von sechs Tagen schriftlich und bei vollständiger Rücksendung der beanstandeten Liefergegenstände anerkannt werden.
8. Rücktrittsrecht
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn data&vision mit der Lieferung odsser Herstellung der bestellten Ware über eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist hinaus im Verzüge ist und dem Besteller ein längeres Zuwarten nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann. Das gleiche gilt, wenn data&vision innerhalb einer ihr gesetzten Nachfrist, die angemessen sein muss, zur Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung, die die bestimmungsgemäße wirtschaftliche Nutzung des Liefergegenstandes ernsthaft beeinträchtigen, nicht in der Lage ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, falls der Besteller Vollkaufmann ist, Kiel. Anzuwenden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
data&vision GmbH
Tauernweg 68 D-24 147 Kiel
Stand: 4/18